Sexuelle Belästigung am Arbeits- oder Ausbildungsplatz
Der Frauennotruf Bielefeld berät und begleitet Frauen, die Sexuelle Belästigung am Arbeits- und Ausbildungsplatz erleben. Dabei kann es um Psychische Entlastung gehen oder um konkrete Schritte, wie die Frau sich schützen kann. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang ein Gesetz:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt es in Deutschland seit dem 18.08.2006. Einfach ausgedrückt sagt das Gesetz: Alle Menschen haben die gleichen Rechte, niemand darf benachteiligt werden. Das bedeutet: Es spielt keine Rolle, aus welchem Land man kommt, welchen Glauben man hat, ob jemand ein Mann oder eine Frau ist oder wie alt jemand ist. Ob man mit einer Behinderung lebt oder ob man lesbisch oder schwul ist. Frauen sind insgesamt häufiger und oft auch von Mehrfach-Diskriminierung betroffen.
Ziel des AGG ist, Beschäftigte vor Benachteiligung zu schützen und den Schutz vor Benachteiligung besonders am Arbeitsplatz zu verbessern. Das Gesetz verbietet ausdrücklich Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, also „sexuell bestimmtes Verhalten, das die Würde der betroffenen Person verletzt“. Das Gesetz sagt auch, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Beschäftigte und Auszubildende vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen.
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