Psychosoziale Prozessbegleitung
Seit 2017 haben alle Mädchen und Frauen, die Sexuelle Gewalt erlebt haben, einen Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung.
Wir bieten Psychosoziale Prozessbegleitung an. Was heißt das genau?
Wir geben schon vor einer Anzeige-Erstattung viele Informationen, was bei einer Strafanzeige auf Sie als Zeugin zukommt, wie es bei der Polizei und später bei Gericht abläuft. Wir erklären, welche Erwartungen an eine Zeugin gestellt werden und welche Rechte Sie in einem solchen Straf-Verfahren als Zeugin haben. Wir informieren, wie Sie sich durch eine Rechtsanwältin unterstützen lassen können und auch, wie wir Sie unterstützen können.
Wenn Sie sich zu einer Anzeige entschließen, begleiten wir Sie zur Polizei, wenn Sie das möchten. Wir helfen bei der Suche nach einer Anwältin, die sich gut auskennt.
Einige Zeit vor der Verhandlung schauen wir uns dann den Gerichtsaal an und erklären, wer wo sitzen wird und wie die Gerichtsverhandlung genau abläuft. Wir gucken uns auch das Zeuginnenzimmer an, einen Raum, in dem wir gemeinsam mit Ihnen am Verhandlungstag warten können, bis Sie als Zeugin aufgerufen werden. Wir überlegen vorher auch gemeinsam, wie Sie die Belastungen und Ängste am Verhandlungstag etwas reduzieren können und welche Übungen dabei helfen können, sich etwas zu Stabilisieren.
Am Tag der Verhandlung gehen wir mit zum Gericht. Wir verbringen die Wartezeit gemeinsam im Zeuginnenzimmer und können auch bei der Aussage im Gerichtssaal neben Ihnen sitzen, wenn Sie das möchten.
Nach dem Abschluss des Verfahrens sprechen wir über das Verfahren und das Urteil. Wir können auch überlegen, ob weitere Beratungen oder eine Therapie für Sie hilfreich sein könnten, um das Erlebte zu bewältigen.
Die Psychosoziale Prozessbegleitung durch uns ist für Sie immer kostenlos. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.