Beratungsstelle für Frauen nach sexualisierter Gewalt
Hier ist ein Foto. Darauf sieht man fünf Hände mit verschiedener Hautfarbe, die übereinander gelegt werden.
image

Wie wir beraten

Die Beraterinnen vom Frauennotruf unterstützen Frauen, die sexualisierte Gewalt erleben oder früher erlebt haben. Für die Frauen ist wichtig zu wissen: die Beraterin hat Schweigepflicht. Sie hat aber kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht. Das bedeutet, sie darf die Dinge aus der Beratung nicht weiter sagen. Wenn sie aber bei Gericht als Zeugin befragt wird, muss sie die Fragen beantworten.

Für den Besuch einer Beratungsstelle brauchen Frauen viel Mut. Sie erwarten zu Recht, dass die Beraterin sie und ihr Problem ernst nimmt.

Die Beraterin muss sich bei ihrer Arbeit an bestimmte Regeln halten: die Ethikrichtlinien des bff. Diese Richtlinien sind unter anderem dazu da, die Klientinnen vor unprofessionellem und unethischem Handeln zu schützen.

Folgende Punkte sind zum Beispiel Teil der Ethikrichtlinien:

  • Die Beraterin bringt jeder Klientin Respekt und Wertschätzung entgegen
  • Die Beraterin akzeptiert und berät jede Frau, egal
    – wie alt sie ist,
    – woher sie kommt
    – was ihre Religion ist
    – welche sexuelle Orientierung sie hat
    – und ob sie eine körperliche Behinderung, eine Lernbehinderung oder eine andere Beeinträchtigung hat
  • Die Beraterin erklärt der Klientin, wie der Frauennotruf arbeitet. Sie informiert die Klientin
    – über die Art und den Umfang der Beratung
    – über die Schweigepflicht
    – über den Umgang mit Daten
    – und darüber, dass die Beraterin kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht hat
  • In der Beratung ist es wichtig, Grenzen einzuhalten. Eine professionelle Beziehung zwischen einer Beraterin und einer Klientin kann nicht freundschaftlich, sexuell oder geschäftlich sein.
  • Die Beraterin überschreitet Grenzen, wenn Sie die professionelle Beziehung zu einer Klientin für ihre eigenen Vorteile nutzt.

Die vollständigen Ethikrichtlinien des bff finden Sie hier (in schwerer Sprache).

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Beraterin gegen die Ethikrichtlinien verstößt, sprechen Sie es an! Sie können sich direkt an Ihre Beraterin wenden oder an eine andere Mitarbeiterin des Frauennotrufs. Wenn dies nicht hilft, können Sie sich auch an die Schlichtungsstelle des bff wenden. Sie müssen Ihren Namen nicht nennen. Sie können sich per E-Mail oder Brief an die Schlichtungsstelle wenden. Wenn sie nicht aufschreiben können, was passiert ist, sagen Sie bitte Bescheid. Dann finden die Schlichterinnen auch andere Lösungen.

Die Schlichtungsstelle des bff

  • hört allen Beteiligten zu: Ihnen und der Beraterin.
  • arbeitet vertraulich.
  • muss jede Beschwerde oder Problemschilderung gründlich bearbeiten.
  • benennt Verstöße gegen die Ethikrichtlinien und macht Empfehlungen (was können Sie tun).
  • sucht einvernehmliche Lösungen
  • informiert bei schweren Verstößen oder strafrechtlich relevanten Inhalten die Arbeitgeberin der Beraterin.

Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie hier.

Handreichung zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der Beratungsarbeit der Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen finden Sie hier.

Das ist der Exit-Button.
Auf deutsch heißt das „Ausgang-Knopf“.
Sie können hier klicken,
dann wechselt die Seite schnell zur Suchmaschine „google“.

Das können Sie nutzen,
wenn plötzlich jemand in den Raum kommt:
dann kann die Person nicht sehen,
dass Sie hier Hilfe suchen.

Achtung: wenn Sie auf „Seite zurück“ klicken (Pfeiltaste),
erscheint wieder die Seite von Frauennotruf Bielefeld e.V.