Beratungsstelle für Frauen nach sexualisierter Gewalt
Hier ist ein Foto. Darauf sieht man fünf Hände mit verschiedener Hautfarbe, die übereinander gelegt werden.

Frauen-Notruf

Diese Info ist für Mädchen und Frauen.

Wir wählen die Anrede Du.
So ist der Text leichter zu lesen.

Bist Du Opfer von sexueller Gewalt?

Sexuelle Gewalt bedeutet:
Jemand wird zu sexuellen Handlungen gezwungen.
Sexuelle Gewalt ist ein Angriff auf einen Menschen.

Behalte Beweise für die Sexuelle Gewalt.
Wie genau das geht:
Das beschreiben wir in diesem Text.

Wichtig ist:
Handle jetzt.
Tue es für dich.
Später entscheidest Du:
Will ich eine Anzeige bei der Polizei machen?

Bist du vergewaltigt worden?

Ist die Vergewaltigung in Deinem
sozialen Umfeld passiert?
Das bedeutet:
Der Vergewaltiger gehört zu:

  • Deiner Familie
  • Deinem Freundes-Kreis
  • oder Deinem Kollegen-Kreis

Hast Du gefeiert?
Und hast Du das Gefühl:
Da ist etwas passiert.
Und das war nicht in Ordnung?

Oder kannst Du Dich nicht mehr erinnern?
Und weißt nicht mehr, was passiert ist?

Info-Text

Diese Info ist für Mädchen und Frauen.

Wenn sie Opfer von sexueller Gewalt geworden sind.
Oder:
Etwas ist passiert:
Und die Mädchen und Frauen wissen nicht genau:
Ist das Sexuelle Gewalt gewesen?

Deine Situation ist sehr schwierig.
Das wissen wir.
Sehr wichtig ist:
Du machst jetzt den ersten Schritt.
Vielleicht weißt Du nicht:
Soll ich eine Anzeige bei der Polizei machen?
Das kannst du später entscheiden.

Aber jetzt ist es wichtig, Beweise zu finden.
So schnell wie möglich.
Am besten innerhalb von 24 Stunden.
Das kannst Du in fast jedem
Bielefelder Kranken-Haus machen lassen.
Du musst bei der Aufnahme am Eingang sagen:
Ich möchte eine anzeigen-unabhängige
Spuren-Sicherung
machen.
Dann wissen die Mitarbeiter im Kranken-Haus:
Diese Untersuchungen müssen wir machen.

Vorher solltest Du deshalb möglichst nicht:

  • duschen
  • die Kleidung wechseln

Denn an Deinem Körper und der Kleidung
können die Beweise sein.
Beweise zum Beispiel für eine Vergewaltigung.

Die Untersuchung ist absolut vertraulich.
Das bedeutet:
Niemand erzählt etwas weiter.
Nicht einmal, dass du zur Untersuchung da warst.
Du kannst zu der Untersuchung
jemanden mitbringen.
Zum Beispiel eine gute Freundin.

Du bist jünger als 14 Jahre:
Dann müssen der Arzt oder die Ärztin
Deinen Eltern Bescheid sagen.
Vielleicht hast Du Deinen Eltern ja schon alles erzählt.

Warum musst Du so schnell etwas tun?
Wenn es keine Beweise für die Tat gibt:
Dann kann der Täter vielleicht nicht bestraft werden.

Was genau passiert bei der Untersuchung?
Kostet das etwas?

Was passiert mit meinen Daten?
Welche Rechte habe ich?

Wer kümmert sich um mich?

Wer erfährt von Deiner Untersuchung
im Kranken-Haus?
Das entscheidest Du selbst.
Darauf kannst Du Dich verlassen.
Außer:
Du bist jünger als 14 Jahre:
Dann gilt das nicht.

Wichtig:

Vielleicht hast Du K.O.-Tropfen bekommen.
Das ist ein chemischer Stoff.
Der macht dich ohnmächtig.
Du weißt aber nicht genau:
Habe ich wirklich K.O.-Tropfen bekommen?
Dann ist es sehr wichtig, schnell etwas zu tun.
Du gibst eine Urin-Probe ab.
Mit einem Test kann der Arzt oder die Ärztin zeigen:
Du hast K.O.-Tropfen bekommen oder nicht.
Wenn zu viel Zeit vergeht:
Dann bringt der Test nichts mehr.

Der Arzt oder die Ärztin erklären Dir genau:
Das machen wir jetzt.
Bevor Du untersucht wirst.
Die Untersuchung dauert eine Stunde.

Der Arzt oder die Ärztin untersuchen
auch Deine Kleidung.

Das alles kostet Dich kein Geld.

Die Klinik behält alle Beweise.
Für 2 Jahre lang.
Die Klinik sagt nichts an andere weiter.
Du machst eine Anzeige bei der Polizei:
Dann kann die Polizei die Beweise abholen.
Dazu gibt es noch einen schriftlichen Bericht
von den Ärzten.
Du musst vorher aber ganz klar sagen:
Ich will das.

Du kannst auch direkt bei der Untersuchung sagen:
Ich möchte eine Anzeige bei der Polizei machen.
Der Arzt oder die Ärztin sagt das dann der Polizei.
Wenn Du keine Anzeige bei der Polizei machst:
Dann vernichtet das Kranken-Haus die Beweise nach 2 Jahren.

Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013; Übersetzung in Leichte Sprache erstellt durch: Tobias Berger, Kerstin Raimann 2023: www.leichtesprache-bethel.de

 

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