Fachveranstaltung „Die ermittlungsrichterliche Videovernehmung und ihre Einbindung in das Hauptverfahren“ am 01.12.2025
Fachveranstaltung für Jurist*innen, Polizei und das psychosoziale Netzwerk
01. DEZEMBER 2025
10:00 – 13:30 UHR
SAAL 44 | ALTES LANDGERICHT BIELEFELD
NIEDERWALL 71
Mit in Kraft treten der 3. Opferschutzrechtsreform im Jahr 2015 wurden verschiedene Maßnahmen für geschädigte Zeug*innen im Kontext strafrechtlicher Ermittlungen und Gerichtsverfahren eingeführt. Auch der Einsatz der ermittlungsrichterlichen Videovernehmung wurde als wichtiges Instrument zur Wahrung der Interessen besonders schutzbedürftiger Personen gestärkt und erweitert.
Die ermittlungsrichterliche Videovernehmung kann die Belastungen der Mädchen, Jungen und Frauen nach sexualisierten Gewalterfahrungen im Kontext strafrechtlicher Verfolgung reduzieren und eine frühzeitigere traumakonfrontative Behandlung ermöglichen. Zudem kann sie auch einen wichtigen Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung und Beweissicherung leisten. In der Praxis hat sich die ermittlungsrichterliche Videovernehmung und deren Einbindung in die Hauptverhandlung noch nicht in der Breite durchgesetzt.
Daher plant der Runde Tisch gegen Gewalt an Frauen und Mädchen Bielefeld in Kooperation mit dem Amts- und Landgericht Bielefeld eine Fachveranstaltung zu dieser Thematik. Als Podiumsteilnehmende konnten wir praxiserfahrene Referent*innen gewinnen, die wichtige Impulse zur Umsetzung dieser Maßnahme geben. Die Veranstaltung wird von Claudia Fischer, Medienpädagogin und freie Journalistin, moderiert.
Die Einladung inklusive Programm finden Sie hier.
Zur weiteren Planung bitten wir um Anmeldung biszum 20.11.2025 unter anmeldung@frauennotruf-bielefeld.de