„Stalking“ (engl.) ist ein Begriff, der ursprünglich das Anschleichen und Anpirschen eines Jägers an das
Wild meint. Inzwischen wird dieser Begriff verwendet, um damit fortgesetztes Bedrohen, Verfolgen, Belästigen
zu bezeichnen. Obwohl Stalking sehr häufig von ehemaligen oder verschmähten Beziehungspartnern ausgeht,
hat es nichts mit Liebe oder Liebeskummer zu tun – die Motive der Täter beziehen sich meist auf Kontrolle und Macht.
Stalking setzt sich häufig aus unterschiedlichen Handlungen zusammen und ist daher sehr komplex.
Bisher stellte Stalking an sich noch keinen Straftatbestand dar; es ging jedoch häufig mit unterschiedlichen Straftatbeständen einher wie z.B. Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Einbruch bis hin zu (schwerer) Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Mord.
Am 30. November 2006 wurde Stalking in das Strafgesetzbesuch aufgenommen
(§238 StGB). „Stalking ist keine Privatsache, sondern strafwürdiges Unrecht…“ (Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Pressemitteilung BJM, 30.11.06). Damit sind Stalking Handlungen strafrechtlich verfolgbar und tragen (hoffentlich) zu einem besseren Operschutz bei. Informationen über das neue Gesetz können Interessierte auf den Seiten des Bundesjustizministeriums erhalten: www.bmj.bund.de
Folgende Aufzählung enthält Beispiele für typische
Stalking-Handlungen:
- Wiederholte, anonyme oder nicht-anonyme Telefonanrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit, privat und während der Arbeit,
beim Opfer selbst oder bei Freunden/Angehörigen der Betroffenen; die Anrufe werden in der Regel im Laufe der Zeit
drohender, diskriminierender, beleidigender
- Nachrichten auf dem Anrufbeantworter
- Häufige Präsenz des Verfolgers vor der Wohnung, der Arbeitsstelle, im Supermarkt usw.
- Verfolgen bei täglichen Wegen zur Arbeit, zum Sport, zu Bekannten...
- Geschenke, „Liebesbriefe“, später häufig umschlagend in Beleidigungen, Drohungen
- Zuschütten mit E-Mails, teilweise mit obszönen Inhalten
- Sachbeschädigung
- Einbruch
- Körperverletzung
usw.
Wie gehe ich mit Stalking um? Es ist sinnvoll, sich frühzeitig
gegen das Stalking zur Wehr zu setzen, dabei können auch rechtliche Maßnahmen hilfreich sein.
Frauen sollten dem Stalker einmal und unmissverständlich verdeutlichen, dass sie keinerlei Kontakt zu ihm wollen
und ihn dann vollständig ignorieren. Jede weitere Reaktion lässt
ihn hoffen und bestärkt ihn in seinen Handlungen. Es kann ratsam sein, auch gar keinen persönlichen Kontakt
aufzunehmen, sondern eine Person des Vertrauens zwischen Opfer und Täter agieren zu lassen.
Betroffene sollten Familie, FreundInnen, KollegInnen, NachbarInnen usw. informieren.
Öffentlichkeit kann schützen.
Darüber hinaus sollte alles dokumentiert werden, was der Stalker
tut, schickt, mitteilt usw…. Es kann später u.U. als Beweismittel vor Gericht verwendet werden.
Bei Telefonterror können Sie ihre Telefonnummer bei der Telefonauskunft streichen lassen und eine neue Telefonnummer
beantragen, die geheim bleibt. Die Kosten dafür müssen betroffene Frauen allerdings selbst tragen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Fangschaltung
bei der Deutschen Telekom AG zu beantragen.
Rechtliche Möglichkeiten. Die betroffene Frau kann seit März 2007 Strafanzeige stellen.
Die Polizei ist verpflichtet, jede
Strafanzeige aufzunehmen und bei Verdacht auf Straftaten ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Polizei
ist verpflichtet, zur Verhinderung von Straftaten einzuschreiten. Falls es vor Ort Beamte gibt, welche speziell für den Bereich Stalking zuständig sind, ist es sinnvoll sich zur Anzeigenaufnahme direkt an diese zu wenden.
Auf zivilrechtlichem Wege kann im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes beim Amtsgericht eine
einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage beantragt werden.
Grundsätzlich ist es sehr empfehlenswert, sich im Vorfeld bei einer/m Anwält/in
beraten zu lassen.
Darüber hinaus können sich betroffene Frauen und Mädchen mit Fragen zum Thema Stalking an den
FRAUENNOTRUF Bielefeld e.V. wenden.