Der FRAUENNOTRUF Bielefeld e.V. bietet seit 1999 im Auftrag des Frauenbüros bzw. der Gleichstellungsbeauftragten der
Universität auch Beratung vor Ort an. Die Universität als
Ausbildungs- und Arbeitsstätte ist mit vielen Hierarchie-Ebenen ebenso wenig wie andere gesellschaftliche Bereiche
von sexualisierten Diskriminierungs- und Gewaltformen frei. Im April 2001 trat die
Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt der Universität Bielefeld in Kraft.
Gleichwohl ist sexualisierte Diskriminierung und Gewalt gegen Mitarbeiterinnen der Hochschule und Studentinnen immer noch
ein Tabuthema.
Die
offene Beratungszeit findet in der Uni
(Raum L3-119)
jeden
Dienstag von 13.00 bis 15.00 Uhr
statt. Für die offene Beratung steht eine Mitarbeiterin des FRAUENNOTRUF Bielefeld e.V. für telefonische
(106-4208),
E-Mail
(frauennotruf@uni-bielefeld.de) und persönliche Anfragen
zur Verfügung.
Unser Angebot richtet sich an
Studentinnen sowie
alle Mitarbeiterinnen
der Universität; also z.B. Mitarbeiterinnen aus Technik und Verwaltung, Wissenschaftlerinnen sowie das
Reinigungspersonal. Insbesondere möchten wir auch Frauen mit anderen kulturellen oder religiösen Hintergründen
, Frauen mit Behinderung und lesbische Frauen ansprechen.
Die Beratung, Unterstützung und Begleitung werden
kostenlos angeboten und Frauen können auf Wunsch
anonym
bleiben. Unser Beratungsansatz ist parteilich; eine wichtige Maxime unserer Arbeit ist der Grundsatz, nichts gegen den Willen
oder über den Kopf einer Frau hinweg zu unternehmen. Damit verbunden ist eine größtmögliche Transparenz der
Handlungsmöglichkeiten, um einer Frau die Entscheidung für ein konkretes Vorgehen zu erleichtern.
Die Themen mit denen Frauen in die Beratung kommen, bewegen sich in dem Bereich
sexualisierte Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz, aber auch sexualisierte Gewalt oder Stalking.
Im Beratungsgespräch versuchen wir, gemeinsam mit der betroffenen Frau
Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln,
beispielsweise bei einem offiziellen Beschwerdeverfahren innerhalb der Universität oder bei einer Anzeige bei
der Polizei. Es ist möglich, über die Beratungsstelle bei den zuständigen Stellen, also etwa beim Justitiariat
oder beim Personaldezernat vorab
Auskünfte zu erhalten.
Diese können z.B. den Weg, den ein Verfahren nehmen kann,
betreffen oder Sanktionsmöglichkeiten, die eingeleitet werden können u.ä. Das stellt eine sehr zu
begrüßende Möglichkeit dar, das Verfahren, das auf betroffene Frauen zukommen kann, transparenter zu machen.
Neben dieser Beratungsform bieten wir auch
psychologische Unterstützung
an, denn betroffene Frauen sind nicht immer
daran interessiert, gegen die Person, die sie diskriminiert oder Gewalt ausgesetzt hat, Verfahren und Schritte einzuleiten.
Dafür kann es verschiedene Gründe geben, wie z.B. Scham, Angst vor Konsequenzen für sich selbst
(durch eine berufliche Abhängigkeit von dieser Person) oder auch die Tatsache, dass keine Kraft mehr zur Verfügung
steht, um jedwedes Verfahren durchzustehen. In solchen Situationen geht es in der Beratung im Wesentlichen um
Möglichkeiten der Stabilisierung und Verarbeitung der Verletzungen oder (auf Wunsch) um Vermittlung in Therapien.