Beratung an der Universität Bielefeld


Der FRAUENNOTRUF Bielefeld e.V. bietet seit 1999 im Auftrag des Frauenbüros bzw. der Gleichstellungsbeauftragten der Universität auch Beratung vor Ort an. Die Universität als Ausbildungs- und Arbeitsstätte ist mit vielen Hierarchie-Ebenen ebenso wenig wie andere gesellschaftliche Bereiche von sexualisierten Diskriminierungs- und Gewaltformen frei. Im April 2001 trat die Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt der Universität Bielefeld in Kraft. Gleichwohl ist sexualisierte Diskriminierung und Gewalt gegen Mitarbeiterinnen der Hochschule und Studentinnen immer noch ein Tabuthema.

Die offene Beratungszeit findet in der Uni (Raum L3-119) jeden Dienstag von 13.00 bis 15.00 Uhr statt. Für die offene Beratung steht eine Mitarbeiterin des FRAUENNOTRUF Bielefeld e.V. für telefonische (106-4208), E-Mail (frauennotruf@uni-bielefeld.de) und persönliche Anfragen zur Verfügung.

Unser Angebot richtet sich an Studentinnen sowie alle Mitarbeiterinnen der Universität; also z.B. Mitarbeiterinnen aus Technik und Verwaltung, Wissenschaftlerinnen sowie das Reinigungspersonal. Insbesondere möchten wir auch Frauen mit anderen kulturellen oder religiösen Hintergründen , Frauen mit Behinderung und lesbische Frauen ansprechen.
Die Beratung, Unterstützung und Begleitung werden kostenlos angeboten und Frauen können auf Wunsch anonym bleiben. Unser Beratungsansatz ist parteilich; eine wichtige Maxime unserer Arbeit ist der Grundsatz, nichts gegen den Willen oder über den Kopf einer Frau hinweg zu unternehmen. Damit verbunden ist eine größtmögliche Transparenz der Handlungsmöglichkeiten, um einer Frau die Entscheidung für ein konkretes Vorgehen zu erleichtern.

Die Themen mit denen Frauen in die Beratung kommen, bewegen sich in dem Bereich sexualisierte Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz, aber auch sexualisierte Gewalt oder Stalking. Im Beratungsgespräch versuchen wir, gemeinsam mit der betroffenen Frau Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln, beispielsweise bei einem offiziellen Beschwerdeverfahren innerhalb der Universität oder bei einer Anzeige bei der Polizei. Es ist möglich, über die Beratungsstelle bei den zuständigen Stellen, also etwa beim Justitiariat oder beim Personaldezernat vorab Auskünfte zu erhalten. Diese können z.B. den Weg, den ein Verfahren nehmen kann, betreffen oder Sanktionsmöglichkeiten, die eingeleitet werden können u.ä. Das stellt eine sehr zu begrüßende Möglichkeit dar, das Verfahren, das auf betroffene Frauen zukommen kann, transparenter zu machen.
Neben dieser Beratungsform bieten wir auch psychologische Unterstützung an, denn betroffene Frauen sind nicht immer daran interessiert, gegen die Person, die sie diskriminiert oder Gewalt ausgesetzt hat, Verfahren und Schritte einzuleiten. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, wie z.B. Scham, Angst vor Konsequenzen für sich selbst (durch eine berufliche Abhängigkeit von dieser Person) oder auch die Tatsache, dass keine Kraft mehr zur Verfügung steht, um jedwedes Verfahren durchzustehen. In solchen Situationen geht es in der Beratung im Wesentlichen um Möglichkeiten der Stabilisierung und Verarbeitung der Verletzungen oder (auf Wunsch) um Vermittlung in Therapien.