Aktuelles

Unterlagen zur Informationsveranstaltung „Aktiv und professionell gegen sexualisierte Gewalt in Institutionen“ Handlungsleitfäden in Einrichtungen der Behindertenhilfe des Arbeitskreises „Sexualisierte Gewalt gegen Frauen mit Behinderung“* vom 21. November 2011

Das Thema „Sexualisierte Gewalt in Institutionen der Behindertenhilfe“ war lange Zeit tabuisiert. Dazu trugen nicht zuletzt die gefühlte Ohnmacht der Beteiligten und die Überforderung mit dem Thema sexualisierte Gewalt bei. Auch die Sorge um das Ansehen der Institution und den Verlust von Vertrauen spielten dabei sicher häufig eine Rolle. Heute setzen sich viele Institutionen mit dem Thema auseinander und verstehen es als Qualitätsmerkmal, wenn sie Konzepte zum Umgang mit (Verdachts)Fällen sexualisierter Gewalt erarbeitet haben.

Der Arbeitskreis „Sexualisierte Gewalt gegen Frauen mit Behinderung“ hat sich intensiv mit Handlungskonzepten und Schutzmöglichkeiten bei sexualisierter Gewalt in Institutionen beschäftigt. Dabei wurde deutlich, dass es nicht in allen Einrichtungen Handlungsleitfäden gibt bzw. dass vorhandene Handlungsleitfäden zum Teil veraltet oder zu ungenau sind. Auf der anderen Seite gibt es Beispiele guter Praxis, von denen auch andere Einrichtungen inspiriert werden und profitieren können. Das war der Anlass, als Arbeitskreis dieses Thema in die Öffentlichkeit zu bringen.

Ruhig und überlegt handeln – Vorschlag der Lebenshilfe Wohnstätten GmbH
Bielefeld

Mögliches Vorgehen bei Verdacht – Vorschlag des Caritasverbands für das Erzbistum
Paderborn

 

 

Jede Spende – Doppelt wertvoll!

3. Spendenverdopplungsaktion der Bethe-Stiftung zugunsten des Frauennotruf Bielefeld e.V.

Jede 7. Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal in ihrem Leben sexualisierte Gewalt, also (versuchte) Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, in strafrechtlich relevantem Ausmaß. Diese Verbrechen finden in allen sozialen Schichten, überwiegend im sozialen Nahraum und unabhängig von der kulturellen Herkunft der betroffenen Frauen statt. Den meisten Frauen und Mädchen, die von sexueller Gewalt betroffenen sind, fällt es sehr schwer darüber zu sprechen und sich Unterstützung zu holen. Für Migrantinnen ist diese ohnehin sehr belastende Situation jedoch zusätzlich erschwert:
Die Hürde, sich in einer fremden Sprache zu äußern, selbst wenn diese im Alltag ausreichend beherrscht wird, ist sehr groß. In verschiedenen Kulturkreisen ist es auch absolut unüblich, sich mit solchen „privaten Problemen“ an eine Beratungsstelle zu wenden, vielfach liegen einfach keine Informationen über ein entsprechendes Angebot vor. Auch aufenthaltsrechtliche Bestimmungen können die Situation gewaltbetroffener Frauen zusätzlich erschweren. Daher benötigen Frauen mit Migrationshintergrund ein auf ihre Bedürfnisse angepasstes, bei Bedarf auch muttersprachliches Beratungs- und Begleitungsangebot sowie eine zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu gehören z.B. fremdsprachige Flyer und Zeitungsartikel sowie Informationsveranstaltungen z.B. in Sprach- und Integrationskursen. In den letzten zehn Jahren hat der Frauennotruf Bielefeld e.V. ein solches zielgruppenspezifisches Angebot aufgebaut. Dadurch konnten wir den Anteil der Frauen mit Migrationshintergrund in unserer Beratungsstelle von unter 10% auf ca. 30% erhöhen. Trotz einer öffentlichen Förderung durch die Stadt Bielefeld muss der Frauennotruf Bielefeld e.V. jedoch etwa die Hälfte der Personalkosten für diesen Bereich sowie die Sachkosten aufbringen.
Zu unserer großen Freude haben wir jetzt durch eine erneute Spendenverdopplungsaktion der Bethe-Stiftung die Möglichkeit, unser Angebot für diese Zielgruppe aufrechtzuerhalten. Dabei sind wir aber wieder auf die Unterstützung vieler Bielefelder Bürgerinnen und Bürger, von Privatpersonen, Unternehmen, Sponsoren und Geschäften angewiesen. Denn:

Alle im Zeitraum vom 02.11.2011 bis 01.02.2012 unter dem Stichwort
„Spendenverdopplung“ auf unser Konto (Sparkasse Bielefeld BLZ 480 501 61, Konto 620 116 63) eingehenden Spenden werden durch die Bethe-Stiftung verdoppelt!

Die Verdopplung gilt für alle Einzelspenden bis zu einer Höhe von 2000.- € und einem Gesamtspendenaufkommen bis insgesamt 10.000.- €.
Daher wenden wir uns mit der dringenden Bitte nach Unterstützung an die Bielefelder Öffentlichkeit. Mit viele kleinen und größeren Spenden können wir es schaffen, die maximale Fördersumme von 10.000.- € zu erreichen und somit unser Angebot der Beratung und Begleitung von Frauen nach sexualisierter Gewalterfahrung für Frauen mit Migrationshintergrund weiterführen.

Helfen auch Sie uns mit Ihrer Spende! Denn es gilt:

Ihre Spende- Doppelt wertvoll

 

Sexualisierte Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen – vom alltäglichen Umgang mit Respekt, Grenzen und deren Verletzungen

Supervisionsgruppe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behindertenhilfe

Zunehmend gerät in den ambulanten und stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe das Thema „Sexualisierte Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen“ in den Blick. In dem Bemühen, (mögliche) Übergriffe zu thematisieren, aufzudecken oder zu verhindern, geraten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals in emotional belastende Situationen, sie fühlen sich hilflos oder überfordert, haben Unsicherheiten und Ängste oder geraten in Loyalitätskonflikte.
Im Rahmen einer einjährigen Supervisionsgruppe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behindertenhilfe können diese Schwierigkeiten besprochen und die TeilnehmerInnen in ihrem beruflichen Handeln gestärkt und unterstützt werden. Im Zentrum der Gruppensupervision steht die Reflektion von Situationen und Fällen aus der Praxis der Teilnehmenden.

Beginn: September 2011
Anzahl TeilnehmerInnen: 6-8
Kosten: 200.-

10 Termine: 22.9.11, 13.10.11., 17.11.11, 15.12.11, 12.01.12, 9.2.12, 15.3.12, 19.4.12, 24.5.12., 21.6.12 jeweils Donnerstag 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr
Ort: Frauennotruf Bielefeld e.V.

Weitere Informationen bei Melanie Rosendahl, Dipl.-Psych., Traumafachberaterin, Supervisorin i.A. nach den Richtlinien der DGSv

 

Die Dokumentation zum Fachtag vom 15. November 2010 ist fertig gestellt!

BEHINDERTE FRAUEN HABEN RECHT!
Individuelle Risikofaktoren und juristische Praxis bei sexualisierter Gewalt gegen behinderte Frauen. 

bild

Hier als pdf-Dokument erhältlich: download

Aus Sicht der Veranstalterinnen sowie der TeilnehmerInnen (ca. 70 MultiplikatorInnen aus psychosozialen Arbeitsbereichen sowie der Polizei und Justiz), war die Veranstaltung ein voller Erfolg! Wichtige Ergebnisse waren z.B., dass Beratungsangebote Betroffenen bekannt gemacht werden, und das so, dass diese sich angesprochen fühlen; dass die MultiplikatorInnen, die mit Betroffenen direkt zusammenarbeiten, gut über das bestehende Netz informiert sind; dass auf unterschiedlichen Ebenen sensibilisiert wird; dass nicht bevormundet wird, sondern den Betroffenen mit viel Respekt begegnet wird. Als problematisch wird gesehen, dass sexualisierte Gewalt gegen Behinderte ein großes Tabu darstellt; es wurde ein großer Austauschbedarf deutlich bei wenig bekannten Ansprechpersonen. Für die Zukunft wünschen wir uns z.B. Beratungsangebote nach dem Prinzip des Peer-Counselling oder Material über Rechte und Pflichten von ZeugInnen in leichter Sprache.

Die Ergebnisse des Fachtages fließen seit Ende 2010 in unterschiedliche Gremien (z.B. in die Arbeitskreise „Sexualisierte Gewalt gegen Frauen mit Behinderung“ und „Arbeitskreis in und um den Prozess“) ein und es wird weiter daran gearbeitet, die Aussagesituation für Frauen mit Einschränkungen zu erleichtern. Des Weiteren plant der FRAUENNOTRUF eine Folgeveranstaltung ca. Herbst 2012.

foto